3. Welle Berufskraftfahrer – Weiterbildung
5 Module a 7 Stunden
- ECO Training-Das Perfektionstraining
- Kontrollgeräte und Sozialvorschriften
- Sicherheit im Fokus
- Der Kunde im Mittelpunkt
- Ladungssicherung optimieren
ab dem 11.09.2019 begann die 3. Welle der Berufskraftfahrer- Weiterbildung, dass heißt, bis zu diesem Zeitpunkt müssen 35 Weiterbildungsstunden der 2. Welle absolviert sein!
Alle Führerscheininhaber der C- Klassen, die den Führerschein bis zum Stichtag 10.09.2009 erworben haben und den Führerschein gewerblich nutzen können die Weiterbildung in 35 Stunden absolvieren.
Stichtag Grundqualifikation / Module : in den C Klassen nach dem 10.09.2009 (Besitzstand) alle Führerscheininhaber, die nach diesem Stichtag den Führerschein erworben haben / erwerben wollen, müssen die beschleunigte Grundqualifikation/ Grundqualifikation erwerben
- entweder 140 Stunden Unterricht ( 130 Stunden Theorie und 10 Stunden Praxis ) und anschließende IHK – Prüfung
- oder Bestehen einer 7,5 stündigen IHK Prüfung ohne Unterricht im Rahmen der Berufskraftfahrer- Ausbildung (BKF )/ Fachkraft im Fahrbetrieb (FIF)